Der Grad der Schwerhörigkeit ermisst sich anhand der Abnahme der Hörempfindlichkeit bzw. des Anstiegs der Hörschwelle.
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Üblicherweise wird der Grad der Schwerhörigkeit als Durchschnitt der Hörschwellen bei 500, 1000 und 2000 Hz ermittelt
(Dreifrequenzdurchschnitt - 3FA).
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- Normales Gehör
3FA Schwelle zwischen 0 und 20 dB HV.
- Leichte Schwerhörigkeit
3FA Schwelle zwischen 25 und 40 dB HV.
- Mäßige Schwerhörigkeit
3FA Schwelle zwischen 40 und 70 dB HV.
- Starke Schwerhörigkeit
3FA Schwelle zwischen 70 und 90 dB HV.
- Hochgradige Schwerhörigkeit
3FA Schwelle über 90 dB HV.
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Hochgradig schwerhörige Menschen bezeichnet man oft auch als "taub".
Leicht oder mäßig schwerhörigen Personen kann unter Umständen mit Hörgeräten geholfen werden.
Stark oder hochgradig schwerhörige Menschen können selbst laute Geräusche kaum wahrnehmen, so dass sie von keiner noch so intensiven Verstärkung der Lautstärke profitieren. In den meisten Fällen wird dann der Arzt oder Audiologe dazu raten, sich auf die Eignung für ein Cochlea-Implantat hin, untersuchen zu lassen.